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Verkehrsunfall

Nach einem Unfall liegen die Nerven oft blank. Da passiert es schnell, dass man sich in widersprüchliche Aussagen verstrickt und unbeabsichtigt seine Schuld anerkennt. Verweisen Sie besser gleich auf Ihren Verkehrsanwalt – denn der regelt die Angelegenheit für Sie.

Ein Verkehrsanwalt beurteilt nach einem Unfall kompetent alle Haftungsfragen und kann realistisch einschätzen, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese am besten durchsetzen können.

 

​Bei ca. 30 unterschiedlichen Schadenspositionen (z.B. Schadenersatz, Gutachten, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, etc.) gibt es nichts zu verschenken.

 

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OLG Frankfurt/ Main Urteil vom 02.12.2015 AZ 22 U 171/13

​"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stunden-verrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."

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